AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) für Workshops und Veranstaltungen von Katalin Németh – Kreativworkshops und Kräuterkunde

§1 Präambel und Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen (Seminare, Kurse, Schulungen, Workshops), bei denen Katalin Németh (im nachfolgenden Veranstalterin genannt), Gotlindestraße 45, 10365 Berlin Veranstalterin ist. Für Veranstaltungen anderer Institutionen, bei denen Katalin Németh lediglich als Referentin/Dozentin bzw. Workshopleiterin auftritt/tätig wird, gelten die AGB der jeweiligen Institution. Die AGB gelten für Verbraucher und Unternehmer bzw. Einrichtungen, außer es wird in der jeweiligen Klausel unterschieden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Teilnehmer haben keine Gültigkeit. Die AGBs werden automatisch mit der Anmeldung und Überweisung der Kursgebühren akzeptiert. Bei Organisationen, Unternehmen oder Einrichtungen erfolgt dies mit der Auftragsvergabe. Sie gelten für die Dauer der Geschäftsbeziehung.

§2 Leistungen

§2.1. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ist dem jeweiligen Angebot (zBsp. Ankündigungstext oder Vertrag) zu entnehmen. Die Veranstalterin behält sich vor, Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen, sofern diese notwendig sind. Diese Abweichugen dürfen nicht erheblich sein und das Gesamtangebot der Veranstaltung nicht nicht beeinträchtigen. Die Veranstalterin behält sich vor, eventuelle Erfüllungsgehilfen zur Durchführung der Veranstaltung einzusetzen. Die Geschäftsbeziehung besteht in diesem Falle weiterhin zwischen dem/der Teilnehmenden oder deren gesetzlichen Vertretern und der Veranstalterin.

Die Leistung der Veranstalterin beschränkt sich ausschließlich auf den vereinbarten/ angekündigten Veranstaltungsrahmen. Für die Erzielung von bestimmten wirtschaftlichen , strukturellen oder personellen Zielsetzungen übernimmt die Veranstalterin weder Haftung noch Verantwortung.

§2.2. Aufsichtspflicht und Verantwortung

Die Betreuenden einer Organisation oder Einrichtung bzw. die gesetzlichen Vertreter Teilnehmender (Erziehungsberechtigte, Eltern=Personensorgeberechtigten) haben während der Veranstaltung weiterhin die Aufsichtspflicht für minderjährige Teilnehmende und/ oder Teilnehmende mit besonderem Betreuungsbedarf. Die Betreuer/ Personensorgeberechtigten sind verpflichtet, die Minderjährigen oder Menschen mit besonderen Betreuungsbedarf darüber zu belehren, den Anweisungen der Workshopleiterin Folge zu leisten.

§3 Vertragsabschluss

§3.1. Vertragsabchluss

Der Vertrag zwischen der Veranstalterin und und dem/der Teilnehmenden bzw. deren/dessen gesetzlichen Vertreter kommt durch eine schriftliche Teilnahmebestätigung per Post oder Email zustande. Telefonisch abgesprochene Angeboten muss immer eine schriftliche Fortsetzung folgen. Der/die Teilnehmende bzw. deren/dessen gesetzlicher Vertreter nimmt die AGBs mit der Überweisung des Kursbeitrages an. Bei Organisationen oder Einrichtungen erfolgt dies mit der Auftragsvergabe.

Aktualisierungen und Änderungen von Angeboten und Aufträgen erfolgen ausschließlich schriftlich und werden als Zusatzvereinbarungen gekennzeichnet.

§3.2. Mängelrüge

Der/die Teilnehmende bzw. deren gesetzlicher Vertreter oder die Betreuungsperson hat 3 Tage Zeit, etwaige objektiv vorhandene, schwerwiegende Mängel zu melden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Geschäftsbeziehung/der Auftrag als endgültig abgewickelt.

Sollte eine schriftliche Mängelrüge gestellt werden, muss der Veranstalterin die Möglichkeit zur Nachbesserung eingeräumt werden. Sollte die Nachbesserung nachweislich erfolglos bleiben, so hat der/die Teilnehmende oder deren/dessen gesetzlicher Vertreter bzw. der Auftraggeber das Recht auf Minderung oder Wandlung. In jedem Fall ist die Haftung auf die Höhe des betreffenden Auftrags bzw. der Kursgebühr begrenzt.

§3.3. Nachträgliche Reduzierung der Teilnehmer und Mindestteilnehmerzahl

Für in Auftrag gegebene Veranstaltungen:

Sollte die Anzahl der Teilnehmer nach Abschluss des Vertrages verringert werden, und sich damit unterhalb der Mindestteilnehmerzahl befinden, behält sich die Veranstalterin vor, den Betrag für die Mindestteilnehmerzahl zu berechnen. Eine nachträgliche Erhöhung der Teilnehmerzahl kann nur nach Absprache erfolgen. Eine Rabattierung des Teilnehmerpreises ist damit jedoch ausgeschlossen.

Für öffentlich angekündigte Veranstaltungen:

Die Veranstalterin behält sich eine Absage bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn vor, insbesondere bei einer zu geringen Teilnehmerzahl, Ausfall des Dozenten oder aufgrund höherer Gewalt. Bereits getätigte Zahlungen werden dem/der Teilnehmenden vollständig erstattet. Weitere Ansprüche sind vorbehaltlich § ausgeschlossen.

§4 Zahlungsbedingungen

Durch die Anmeldung bzw. Auftragsbestätigung wird der Auftrag (Vertrag) verbindlich und zahlungspflichtig.

Für in Auftrag gegebene Veranstaltungen:

Der Auftraggeber hat vier Wochen nach Auftragserteilung eine Anzahlung von 10% der Gesamtsumme (inkl. MwSt) auf das im Vertrag angegebene Konto zu überweisen. Die restliche Summe wird zwei Wochen nach Veranstaltungsende und Rechnungslegung fällig. Sollte die Auftragsvergabe unter zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn liegen, ist die Anzahlung sofort fällig.

Für öffentlich angekündigte Veranstaltungen:

Mit Bestätigung der Anmeldung zur Veranstaltung ist die Kursgebühr sofort fällig.

Erst mit Eingang der Kursgebühr auf dem genannten Konto der Veranstalterin wird die Teilnahme bestätigt.

Mahnungen: Die Veranstalterin weist den Auftraggeber darauf hin, das der Auftraggeber gemäß §286 (3) BGB ohne weitere Mahnung nach 30 Tagen ab Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung automatisch in Verzug gerät, ohne das es einer Mahnung bedarf. Gegenüber Kunden, die Unternehmen sind, macht die Veranstalterin einen Verzugszins von 8 Prozentpunkten über den Basiszinssatz geltend. Für Verbraucher gilt der Verzugszins von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.

§5 Widerrufsbelehrug

§5.1. Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu kündigen. Die Widerrufsfrist beträgt beträgt vierzehn Tage. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mir: Katalin Németh, Gotlindestraße 45, 10365 Berlin, E-mail: info@katalin-nemeth.de, mittels einer eindeutigen Erklärung(Brief oder Email) über Ihren Entschluß, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung des Widerrufs vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

§5.2. Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurück zu zahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei mir eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwende ich dasselbe Zahlungsmittel, dass Sie bei der Transaktion bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart, in keinem Fall werden Ihnen in diesem Falle Entgelte berechnet.

§6. Rücktrittsbedingungen

§6.1. Rücktritt durch die Veranstalterin

Veranstaltungen, die mit einer Mindestteilnehmerzahl bedingt sind, können von der Veranstalterin bis 5 Kalendertage vor Durchführung der Veranstaltung abgesagt werden. Teilnehmer/ Auftraggeber erhalten die gesamte Kursgebühr/ Rechnungssumme bzw. Vorauszahlungen umgehend zurück erstattet. Sollte der/ die durchführende Workshopleiter/in plötzlich erkranken, wird die Veranstalterin versuchen qualifizierten Ersatz zur Verfügung zu stellen, sollte dies nicht möglich sein, kann die Veranstalterin vom Vertrag fristlos zurück treten. Auch in diesem Falle werden die bereits gezahlten Gebühren zurück erstattet. Darüber hinaus können keine Ansprüche gegenüber der Veranstalterin geltend gemacht werden.

§6.2. Rücktritt durch den Teilnehmende oder Auftraggeber

Für Kursteilnehmende:

Im Falle einer Stornierung entstehen folgende Kosten:

  • bis 2 Wochen nach der Anmeldung: kostenlos
  • bis 3 Wochen vor der Veranstaltung: 30% der Kursgebühren
  • bis 2 Wochen vor der Veranstaltung: 60% der Kursgebühren
  • bis 5 Tage vor der Veranstaltung: 80% der Kursgebühren
  • 24 Stunden vor der Veranstaltung: 100% der Kursgebühren
  • Für Kursteilnehmende:
  • Im Falle einer Stornierung entstehen folgende Kosten:
  • bis 2 Wochen nach der Anmeldung: kostenlos
  • bis 3 Wochen vor der Veranstaltung: 30% der Kursgebühren
  • bis 2 Wochen vor der Veranstaltung: 60% der Kursgebühren
  • bis 5 Tage vor der Veranstaltung: 80% der Kursgebühren 24 Stunden vor der Veranstaltung: 100% der Kursgebühren

Dem Teilnehmenden steht nicht der Einwand zu, es seien durch die Veranstalterin von der Gebühr etwa ersparte Aufwendungen abzuziehen.

Für Auftraggeber:

Wenn der Auftraggeber den Termin verschieben möchte, trägt er in jedem Falle, die bereits angefallen Kosten.

Der Vertragsabschluß verpflichtet zur Zahlung zur Zahlung der vereinbarten Veranstaltungskosten. Ein Rücktritt von der Veranstaltung muss schriftlich erfolgen.

Im Falle einer Stornierung entstehen dem Auftraggeber folgende Kosten:

  • bis 2 Wochen nach Auftragsvergabe: kostenlos
  • bis 6 Wochen vor Veranstaltung: 10% der Kosten
  • bis 4 Wochen vor Veranstaltung: 30% der Kosten
  • bis 2 Wochen vor Veranstaltung: 60% der Kosten
  • bis 5 Tage vor der Veranstaltung: 80% der Kosten
  • 24h vor Veranstaltungsbeginn: 100% der Kosten

Dem Auftraggeber steht nicht der Einwand zu, es seien durch den Auftragnehmer von der Vergütung etwa ersparte Aufwenden abzuziehen.

§6.3. Höhere Gewalt

Sollte die Veranstaltung infolge nicht vorhersehbarer Gewalt (Hochwasser, Dauerregen, Überflutung, Orkan, Waldbrände, Polizeieinsätze) erheblich gefährdet, beeinträchtigt, erschwert oder verhindert sein oder ist die Sicherheit des Auftraggebers nicht mehr gewährleistet, so kann nach Prüfung einer eventuellen zeitlichen oder örtlichen Verlegung, sowohl der Kunde als auch die Veranstalterin den Vertrag kündigen/ die Veranstaltung bzw. Teilnahme absagen. Wird der Vertrag gekündigt/ die Veranstaltung abgesagt, so kann die Veranstalterin für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung ein behalten.

§7 Ausschluss von Veranstaltungen

Sollte ein/e Teilnehmer/ in trotz wiederholter Aufforderung stören, sein/ihr Verhalten eine Gefährdung für sich oder andere Teilnehmer/innen darstellen, kann die Veranstalterin diese/n mit sofortiger Wirkung der Veranstaltung verweisen. Es besteht in diesem Falle kein Anspruch auf Rückzahlung der Gebühren. Ausgeschlossene Minderjährige können umgehend auf Kosten der Erziehungsberechtigten vom Veranstaltungsort abgeholt oder nach Hause geschickt werden.

§8 Haftung

Jede/r Teilnehmende auf Veranstaltungen der Veranstalterin handelt auf eigene Gefahr. Die Veranstalterin haftet ausschließlich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Veranstalterin. Die Veranstalterin gewährleistet eine gewissenhafte Vorbereitung der Veranstaltung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. Der Auftraggeber und die Teilnehmenden verpflichten sich zu einem sorgsamen Umgang mit dem zur Verfügung gestellten Material. Für vorsätzliche und grob fahrlässige Schäden, die während der Veranstaltung entstehen haftet, der/die Teilnehmende bzw. der Auftraggeber.

Mit der Anmeldung bestätigt der/die Teilnehmende seine Kenntnisse über den Inhalt der Veranstaltung.

Die Teilnahme von Minderjährigen erfolgt nur mit Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten. Die Verantwortung, Haftung und Aufsichtspflicht für Minderjährige obliegt den Erziehungsberechtigten. Bei Veranstaltungen an und mit pädagogischen Einrichtungen obliegt die Aufsichtspflicht den pädagogischen Betreuern der teilnehmenden Gruppe.

Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung für jegliche Schäden, die durch höhere Gewalt (z.Bsp. Stromausfall, Verkehrsstörungen, Naturereignisse, Netzwerk- und Serverfehler, Leitungs- und Übertragungsstörungen, Viren oder Störungen des Postweges entstehen.

Die Haftungssumme beträgt derzeit 2.000.000 € für Personen- und Sachschäden im Einzelfall.

Die Veranstalterin haftet nicht für Fremdleistungen sowie dadurch bedingte Beschädigungen, Unglücksfälle, Verlust, Diebstahl oder sonstige Unregelmäßigkeiten, sofern sie nur als Vermittlerin auftritt. Sollte der Auftraggeber für die Veranstaltung einer Beförderung im Linien- oder Charterverkehr beauftragen, so ist dies eine Fremddienstleistung für die seitens der Veranstalterin nicht gehaftet wird.

§ 9 Datenschutz

Die Veranstalterin nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst . Sie behandelt Ihre persönlichen Daten sehr ernst. Soweit personenbezogene Daten für eine Teilnahme bzw. Auftragsvergabe (beispielsweise Name, Anschrift, oder E-mail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weiter gegeben.

Die Veranstalterin weist daraufhin, dass Datenübertragung im Internet (zBsp. Bei der Kommunikation per E-mail) Sicherheitslücken auf weisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

Sollten Sie bei Anfrage der Übermittlung von weiteren Angeboten (zBsp. Eintragung in den Newsletter) zustimmen, werden Ihre Daten für diesen Fall gespeichert.

Die ausführliche Datenschutzerklärung finden Sie hier

§10 Genussmittel und Ablenkungen

Der Konsum von Alkohol und/oder Drogen ist auf allen Veranstaltungen nicht erwünscht. Es wird darauf verwiesen, dass deren Konsum auch zum Ausschluss von Veranstaltungen führen kann. Für Minderjährige gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetztes.

Für Mobiltelefone, Smartphones, und Tablets, die zu Veranstaltungen mit gebracht werden, wird eine angemessene Lösung vor Kursbeginn gefunden.

Die im Rahmen der Veranstaltungen überlassenen Dokumente und Unterlagen obliegen dem Urheberrecht der Veranstalterin und sind deren geistiges Eigentum. Sie dürfen nicht, auch nicht auszugsweise, vervielfältigt, nachgedruckt, übersetzt oder an Dritte weiter gegeben werden.

§12 Geltendes Recht und Gerichtsstandvereinbarung

Auf die Rechtsbeziehung zwischen dem Auftraggeber/ bzw. der/dem Teilnehmende/n und der Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem Willen und Interesse beider Parteien am nächsten kommt.

Auf die Rechtsbeziehungen Veranstalterin und Auftraggeber bzw. Teilnehmende/r ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden. Der Erfüllungsort ist der jeweils gewählte Ort der Durchführung. Der Gerichtsstand ist gemäß dem Geschäftssitz der Veranstalterin Berlin.

§13 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem Willen und Interesse beider Parteien am nächsten kommt.

Stand Januar 2022